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Hitze am Arbeitsplatz: deine Rechte, die Pflichten des Arbeitgebers

Kurz gesagt: Für die Temperatur am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland klare Richtwerte – die Technische Regel ASR A3.5. Ab 26 °C Raumtemperatur „soll" der Arbeitgeber handeln, ab 30 °C „muss" er Maßnahmen ergreifen, ab 35 °C ist der Raum ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ein automatisches Recht auf „hitzefrei" gibt es aber nicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundlage ist die Technische Regel ASR A3.5 (Raumtemperatur).
  • +26 °C: Arbeitgeber soll handeln · +30 °C: muss handeln.
  • +35 °C: ohne Schutzmaßnahmen kein geeigneter Arbeitsraum.
  • Kein automatisches „hitzefrei" – aber Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
  • Besonders geschützt: Schwangere, Ältere, Vorerkrankte.

Die Temperatur-Richtwerte (ASR A3.5)

Temperatur-Stufen der ASR A3.5Bis 26 Grad unkritisch, 26 bis 30 Grad Maßnahmen empfohlen, 30 bis 35 Grad Pflicht, über 35 Grad kein Arbeitsraum.Raumtemperatur & Pflichten des Arbeitgebers (ASR A3.5)26 °C30 °C35 °Cunkritischsoll handelnmuss handelnungeeignetAb 26 °C werden Maßnahmen empfohlen, ab 30 °C sind sie Pflicht, über 35 °C ist der Raum ohne Schutz kein Arbeitsraum.
RaumtemperaturWas gilt (ASR A3.5)
über 26 °CMaßnahmen werden empfohlen („soll") – z. B. Verschattung, Lüften.
über 30 °CArbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen.
über 35 °CRaum ist ohne Schutzmaßnahmen nicht zum Arbeiten geeignet.

Ab wann muss der Arbeitgeber handeln?

Wichtig: Die 26 °C sind ein Richtwert, kein Freibrief zum Heimgehen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und entscheidet über geeignete Maßnahmen. Erst wenn trotz aller zumutbaren Maßnahmen keine erträglichen Bedingungen herstellbar sind, kann die Arbeit im betroffenen Raum unzulässig werden.

Mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers

Gibt es „hitzefrei" im Job?

Ein gesetzliches „Hitzefrei" wie in der Schule gibt es im Job nicht. Beschäftigte dürfen die Arbeit nicht einfach eigenmächtig einstellen. Wohl aber müssen Arbeitgeber bei hohen Temperaturen tätig werden – und wer sich unwohl fühlt, sollte das frühzeitig ansprechen, gerade bei Kreislaufproblemen.

Besonders schützenswerte Gruppen

Für besonders schützenswerte Gruppen gelten strengere Maßstäbe: Schwangere und Stillende, ältere Beschäftigte sowie Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen reagieren empfindlicher auf Hitze. Hier sind Arbeitgeber angehalten, individuell für Entlastung zu sorgen. Wie Hitze den Körper belastet, zeigt auch unser Ratgeber Hitze & Senioren.

Homeoffice & Hitze

Im Homeoffice ist zunächst jeder für sein Raumklima selbst verantwortlich – die ASR A3.5 gilt dort nicht direkt. Trotzdem lohnt es sich, dieselben Prinzipien anzuwenden: verschatten, morgens lüften, Geräteabwärme reduzieren und bei Bedarf kühlen. Praktische Tipps im Ratgeber Wohnung kühlen ohne Klimaanlage.

Das Stufenmodell der ASR A3.5 im Detail

Die Technische Regel staffelt die Pflichten nach Raumtemperatur. Je heißer, desto verbindlicher:

StufePflicht des Arbeitgebers
26–30 °CMaßnahmen werden empfohlen: Verschattung nutzen, morgens lüften, Getränke bereitstellen.
30–35 °CMaßnahmen sind verpflichtend: wirksame technische, organisatorische und ggf. personenbezogene Schritte.
über 35 °CDer Raum gilt ohne Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Entwärmungsphasen) nicht mehr als Arbeitsraum.

Welche Maßnahmen zuerst? Das TOP-Prinzip

Der Arbeitgeber muss nicht irgendetwas tun, sondern in einer sinnvollen Rangfolge – dem TOP-Prinzip:

Technische Lösungen haben Vorrang, weil sie das Problem an der Wurzel angehen, statt es nur zu lindern.

Besondere Arbeitsplätze: Bau, Produktion, Außendienst

Wo körperlich schwer oder im Freien gearbeitet wird, ist die Belastung deutlich höher. Hier zählen zusätzlich: UV- und Sonnenschutz, ausreichend Trinkwasser direkt am Einsatzort, häufigere Pausen im Schatten und – wo möglich – das Vorziehen der Arbeit in die kühlen Morgenstunden. In Produktionshallen mit Maschinenabwärme kommen technische Entwärmung und Luftführung hinzu.

Was Beschäftigte tun können und dürfen

Die Arbeit einfach eigenmächtig einstellen dürfen Beschäftigte nicht. Wohl aber können sie aktiv werden: das Gespräch mit Vorgesetzten suchen, den Betriebs- oder Personalrat einschalten und auf eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung für Hitze dringen. Wer gesundheitlich angeschlagen ist – etwa bei Kreislaufproblemen – sollte das frühzeitig melden, damit individuelle Entlastung möglich ist.

Hitzefrei: Schule vs. Job

„Hitzefrei" kennen viele aus der Schule – dort können Schulleitungen den Unterricht bei großer Hitze verkürzen. Im Arbeitsleben gibt es das nicht: Statt eines pauschalen Frei greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der für erträgliche Bedingungen sorgen muss. Ein Recht, bei 30 °C nach Hause zu gehen, folgt daraus aber nicht.

Checkliste: kühl durch den Arbeitstag

Häufige Fragen

Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber bei Hitze handeln?

Nach der Technischen Regel ASR A3.5 soll der Arbeitgeber ab 26 Grad Raumtemperatur Maßnahmen prüfen und muss ab 30 Grad wirksame Maßnahmen ergreifen. Ab 35 Grad ist der Raum ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr zum Arbeiten geeignet.

Gibt es ein Recht auf hitzefrei bei der Arbeit?

Nein, ein automatisches Recht auf hitzefrei gibt es nicht. Beschäftigte dürfen die Arbeit nicht eigenmächtig einstellen. Der Arbeitgeber hat aber eine Fürsorgepflicht und muss bei hohen Temperaturen geeignete Maßnahmen ergreifen.

Welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber gegen Hitze ergreifen?

Möglich sind Sonnenschutz und Verschattung, Lüften in den Morgenstunden, Ventilatoren oder Klimaanlagen, Gleitzeit und frühere Arbeitszeiten, gelockerte Kleiderordnung, bereitgestellte Getränke und zusätzliche Pausen.

Gilt die ASR A3.5 auch im Homeoffice?

Nicht direkt. Im Homeoffice ist zunächst jeder für sein Raumklima selbst verantwortlich. Sinnvoll ist es aber, dieselben Prinzipien anzuwenden: verschatten, morgens lüften, Geräteabwärme reduzieren und bei Bedarf kühlen.

Wer ist bei Hitze am Arbeitsplatz besonders geschützt?

Schwangere und Stillende, ältere Beschäftigte sowie Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen reagieren empfindlicher auf Hitze. Für sie sind Arbeitgeber angehalten, individuell für Entlastung zu sorgen.

Was ist das TOP-Prinzip bei Hitzeschutz am Arbeitsplatz?

TOP steht für die Rangfolge der Maßnahmen: zuerst technische (Verschattung, Ventilatoren, Klimaanlage), dann organisatorische (Arbeitszeit, Pausen, Kleiderordnung) und zuletzt personenbezogene (Getränke, Entlastung). Technische Lösungen haben Vorrang.

Muss der Arbeitgeber bei Hitze eine Klimaanlage stellen?

Nicht zwingend – er muss aber wirksame Maßnahmen ergreifen. Eine Klimaanlage ist eine technische Möglichkeit, ebenso Verschattung, Ventilatoren oder das Verlegen der Arbeitszeit. Entscheidend ist, dass erträgliche Bedingungen hergestellt werden.

Was gilt bei Hitze auf dem Bau oder im Freien?

Bei körperlicher Arbeit und im Freien ist die Belastung höher. Nötig sind UV- und Sonnenschutz, ausreichend Trinkwasser vor Ort, häufigere Pausen im Schatten und möglichst das Vorziehen der Arbeit in kühle Morgenstunden.

Kann ich bei zu großer Hitze die Arbeit verweigern?

Eigenmächtig die Arbeit einzustellen ist in der Regel nicht zulässig. Beschäftigte können aber das Gespräch suchen, den Betriebsrat einschalten und eine Gefährdungsbeurteilung einfordern. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte man sich umgehend melden.

TH

Die Temperaturheld-Redaktion

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Letzte Aktualisierung: 03.07.2026 · Preis-, Technik- und Rechtsangaben sind sorgfältig recherchierte Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung.